Die Grundlage für dieses System ist das sogenannte UN-GHS, welches eine Empfehlung der Vereinten Nationen darstellt und von den einzelnen Staaten verbindlich eingeführt werden muss. Die Europäische Kommission hat das GHS mit der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) im Januar 2009 eingeführt und in Kraft gesetzt.
Gemäß dieser CLP-Verordnung müssen die Anforderungen zur Einstufung und Kennzeichnung seit Dezember 2010 für Stoffe und seit Juni 2015 für Gemische angewendet werden. Alle Stoffe und Gemische werden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zugeordnet und – bei entsprechender Einstufung – mit entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet.