REACH – mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt

Das europäische Chemikalienrecht REACh stellt die Weichen zum Umgang mit Chemikalien und damit auch Spezialschmierstoffen.

REACH – mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt

Klüber Lubrication lebt die konsequente Umsetzung von REACh in der täglichen Praxis. Denn unser Ziel ist es, gesetzliche Vorschriften im Sinne verantwortlichen Handelns einzuhalten. 

Die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien ist seit 2007 europaweit in REACh (EU Verordnung 1907/2006) geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, Menschen und Umwelt bestmöglich zu schützen. Deshalb dürfen in Europa nur Stoffe hergestellt, importiert oder verwendet werden, die diese Anforderungen erfüllen. Hersteller und Importeure müssen darüber hinaus Daten über die Stoffe sammeln, mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken bewerten und Anwender über nötige Sicherheitsmaßnahmen in einem Sicherheitsdatenblatt informieren.

REACH ist Teil der Unternehmensziele

Als Ausdruck unserer Unternehmensphilosophie eines verantwortlichen Handelns sowie der unseres Mutterkonzerns Freudenberg wenden wir alle Vorgaben der REACh-Verordnung konsequent an. Unsere Chemical-Compliance-Abteilung steht dazu in engem Kontakt mit Herstellern und Importeuren der eingesetzten Rohstoffe, um die Verfügbarkeit und gewohnte Qualität unserer Spezialschmierstoffe sicherzustellen.

Besonders besorgniserregende Stoffe unter REACh

Stoffe, die Menschen oder die Umwelt stark belasten, werden im Rahmen von REACh als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) eingestuft. 

Als nachhaltig orientierter und verantwortungsbewusster Hersteller setzt Klüber Lubrication auf Rohstoffe, die neben den durch die REACh-Verordnung vorgegeben Anforderungen auch den strengen Kriterien der Freudenberg Gruppe entsprechen. 

 Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten in Europa besondere Informationspflichten. Die bisher identifizierten Stoffe führt die Europäische Chemikalienagentur (European Chemicals Agency - ECHA) in der SVHC Kandidatenliste nach REACh Artikel 59(1). Diese können nach weiterer Bewertung in die Zulassungsliste (REACh Annex XIV) oder Beschränkungsliste (REACh Annex XVII) aufgenommen werden. Erst nach Aufnahme in einen dieser Anhänge müssen weitere regulatorische Maßnahmen getroffen werden. 

Darüber hinaus werden in einem fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (Community Rolling Action Plan - CoRAP) ständig weitere, potentiell besorgniserregende Stoffe aufgelistet, die innerhalb von drei Jahren bewertet werden müssen. 

Rohstoffauswahl nach strengen Kriterien 

Klüber Lubrication überwacht alle relevanten Entwicklungen bezüglich neuer besorgniserregender Stoffe engmaschig und ergreift entsprechende Maßnahmen. Hierbei kommen wir unserer gesetzlicher Informationspflicht nach und informieren Sie als unseren Kunden mittels unserer Sicherheitsdatenblätter. Zusätzlich prüfen wir Substitutionsmöglichkeiten für betroffene Stoffe oder stellen Ihnen Informationen zum sicheren Umgang für den professionellen Anwender bereit. 

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